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Natur- und Landschaftspfleger/in
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Ziel
Die Ausbildung qualifiziert für Berufe auf einem gehobenen fachlichen Niveau im Natur- und Umweltschutz. 

Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die Fortbildung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem der landwirtschaftlichen Agrarberufe Landwirt/in, Gärtner/in, Forstwirt/in, Winzer/in, Revierjäger/in, Tierwirt/in - Schwerpunkt Schafhaltung - oder im Beruf Wasserbauer/in (Beruf des öffentlichen Dienstes). Zusätzlich ist eine mindestens dreijährige Berufspraxis nach der Abschlussprüfung in einem der genannten Berufe nachzuweisen. Zur Prüfung wird auch zugelassen, wer vergleichbare Qualifikationen aufweist. 

Inhalte
- Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Informationstätigkeit und Besucherbetreuung
- Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Wirtschaft, Recht und Soziales

Förderung
Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer können Zuschüsse und Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz beantragen.

Weitere Infos:
https://www.bbn-online.de/fileadmin/Aus-_und_Weiterbildung/Gepruefter_Natur-_und_Landschaftspfleger_01.pdf
http://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/natur-landschaftspfleger.pdf

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