Gemeinschaftsaufgabe stärken - BDL zur angestrebten Grundgesetzänderung | ||
Donnerstag, 05. Juli 2018 um 13:57 | |
„Wir verstehen ländliche Räume und Landwirtschaft nicht als konkurrierende Mittelempfänger, sondern vielmehr als zwei sich ergänzende Hälften“, stellt Nina Sehnke fest. Denn die Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. weiß: „Eine Förderung der ländlichen Infrastruktur kommt nicht zuletzt auch den dort lebenden Landwirten und ihren Familien zugute. Und unterstützt somit auch die Landwirtschaft an sich.“ Ihr geht es um die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angestrebte Änderung des Artikels 91a im Grundgesetz, der die Grundsätze der Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zwischen Bund und Ländern festschreibt. Sie soll um das Ziel „Ländliche Entwicklung“ erweitert werden. „Die Entwicklung des ländlichen Raums und der damit verbundenen Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Wir freuen uns, dass dieses wichtige Thema stärker in den Fokus der Politik rückt und man die Probleme endlich anpacken will“, urteilt Nina Sehnke. „Die angestrebte Grundgesetzänderung vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung zeigt, dass unsere Botschaft fürs Land in der Bundesregierung angekommen ist: Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land ist elementar.“ |