Umweltgesetzbuch endgültig gescheitert
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Montag, 02. Februar 2009 um 15:48

Mit dem Umweltgesetzbuch musste die Bundesregierung jetzt eines ihrer zentralen Reformprojekte aufgeben, an dem sie jahrelang gearbeitet hat. "Es wird in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss geben", teilte Umweltminister Sigmar Gabriel am Sonntag in Berlin mit. Das Projekt sei "an dumpfem Reformunwillen und blinder Blockadepolitik der Union – vor allem in Bayern -  gescheitert". Die bestehende Zersplitterung des Rechts bleibe bestehen, kritisierte Gabriel. Er habe den Ländern zuletzt sogar das Angebot unterbreitet, die besonders strittige wasserrechtliche Zulassung aus dem neuen Recht herauszunehmen. Damit sei er "an die Grenze des nach dem Koalitionsvertrag noch Vertretbaren gegangen".

Die Union bewertet dies erwartungsgemäß ganz anders, schreibt DIE WELT: Unionsfraktionsvize Katherina Reiche (CDU) sehe die Verantwortung bei Gabriel. Dieser habe "viel zu spät und unabgestimmt" einen Gesetzentwurf vorgelegt. Auch Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) habe die Vorwürfe Gabriels zurückgewiesen und von "Monsterbürokratie" gesprochen. "Schuld ist Gabriel selbst. Wenn er nicht so stur gewesen wäre, hätte man eine Einigung erreicht", sagte Söder. Die CDU/CSU-Fraktion hätte keinem Investitionsverhinderungsgesetz zustimmen könnte, ergänzte Peter Bleser heute.
Die Partei hatte vor allem grundlegende Vorbehalte gegen das vorgesehene Konzept der integrierten Vorhabengenehmigung (IVG), das an die Stelle der bisherigen fachrechtlichen Genehmigungen nach dem Immissionsschutzrecht und nach dem Wasserrecht treten sollte.

Erleichtert dürften die Landwirte reagieren. Der Bauernverband hatte stets vor unverhältnismäßigen Verschärfungen im Umweltrecht gewarnt. Entgegen den Versprechungen hätte die Regierung zuletzt immer mehr Kompromisse gegen die Landwirtschaft gemacht. Besonders augenscheinlich wäre dies z.B. bei den verschärften Anforderungen an Jauche- und Güllelager gewesen. Güllebehälter wären nach den verworfenen Plänen so zu behandeln gewesen wie Mineralöllager oder Raffinerien. Das hätte hohe Kosten für Nachrüstungen mit sich gebracht, so der DBV, der die strengen CC-Vorschriften damit für entwertet hielt. Deutliche Kritik äußerte der Verband auch an dem Genehmigungsrecht oder bei der Eingriffs- und Ausgleichsregelung. Ursprünglich war sogar vorgesehen, im Abstand von 5 m von Gewässern nicht mehr zu düngen und zu spritzen.

Quelle: top agrar, 02.02.2009

 
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