Bundesverfassungsgericht kippt das Absatzfondsgesetz
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Donnerstag, 12. Februar 2009 um 10:21

Die mit dem Absatzfondsgesetz geregelte Beitragspflicht zur Finanzierung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) ist "jedenfalls seit dem 1. Juli 2002" mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gefällt. Die Abgabe sei eine unzulässige Sonderabgabe, denn es fehle an einer Finanzierungsverantwortung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für die staatliche Absatzförderung, begründeten die Karlsruher Bundesrichter das von ihnen verkündete Urteil.

Damit muss der Absatzfonds allen Betrieben, die zuletzt die Abgabe nur noch unter Vorbehalt zahlten, diese rückerstatten. Aktuelle Erhebungsbescheide sind anfechtbar. Die Bundesregierung bedauere, dass mit dem Urteil die gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft entfallen sei, kommentierte das Bundeslandwirtschaftsministerium das Urteil. Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung verbiete es allerdings, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen, so das Ministerium. Im Rahmen der Prüfung der Gerichtsausführungen sei auch der Frage nachzugehen, ob und welche Möglichkeiten verblieben, auch zukünftig Absatzförderungsmaßnahmen zugunsten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Vorsitzende des Verwaltungsrats vom Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, Gerd Sonnleitner, betonte, "jetzt sind Politik und wir als Wirtschaft gefordert", neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Markt- und Preisberichterstattung sowie für die Absatzförderung zu entwickeln. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Prof. Matthias Horst, und der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Manfred Nüssel, forderten umgehend Beratungen über eine verfassungsgemäße Fortsetzung der zentralen Absatzförderung.

Derweil warf CMA-Aufsichtsratsvorsitzender Werner Hilse dem Gericht vor, es habe die Umstände nicht ausreichend gewürdigt. CMA-Geschäftsführer Markus Kraus sprach von einem "schwarzen Tag für die deutsche Landwirtschaft". Für die ZMP stellte deren Geschäftsführer Ralf Goessler fest, das Urteil bedeute für diese zunächst das Aus nach fast 60 Jahren Marktberichterstattung. Die Agrarbranche werde erhebliche Informationsdefizite hinnehmen müssen.

Quelle: Agra Europe, 09.02.2009

 
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