Kommission begrüßt erfolgreiche Reform des EU-Zuckersektors
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Donnerstag, 12. März 2009 um 13:45
Im Zuge des Umstrukturierungsplans 2006-2009 für die Europäische Zuckerindustrie wurden die Quoten um 5,8 Mio. Tonnen verringert; damit ist das ursprüngliche Ziel von 6 Mio. Tonnen beinahe erreicht. Am Ende dieses vierjährigen Prozesses wurde als ein Kernbestandteil der Reform die EU-Quote für Zucker und Isoglukose auf 14 Mio. Tonnen (davon 13,3 Mio. Tonnen für Zucker) reduziert. Die Zuckerherstellung in der EU konzentriert sich jetzt in 18 Mitgliedstaaten (gegenüber 23 Mitgliedstaaten vor der Reform), in denen günstige Anbaubedingungen herrschen; dabei kommen fast 70 % der Erzeugung aus den sieben Mitgliedstaaten mit den höchsten Zuckererträgen. Entsprechend dem Ziel eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Zuckersektors in der EU bewegen sich die einheimischen Preise nach unten.

„Ich freue mich sagen zu können, dass die Reform des Zuckersektors ein Erfolg war", erklärte Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Dies war eines der Hauptanliegen meiner Amtszeit, und es ist positiv, dass wir uns an unser ehrgeiziges Ziel so weit angenähert haben. Unser Zuckersektor war dringend reformbedürftig. Mehr Nachhaltigkeit bei der Erzeugung und Preisbildung gibt unseren Herstellern die Aussicht auf größere Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft."

Im Februar 2006 haben die EU-Agrarminister formell eine radikale Reform des EU-Zuckersektors beschlossen. Hierdurch wurde ein System, das beinahe 40 Jahre weitgehend unverändert geblieben war, an die übrigen Bereiche der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik angepasst. Den Kern der Reform bildeten eine 36-prozentige Senkung des garantierten Mindestpreises (von 631,9 EUR je Tonne 2006/07 auf 404,4 EUR je Tonne ab 2009/10), Ausgleichszahlungen an die Landwirte und ein von den Zuckerherstellern finanzierter Umstrukturierungsfonds, der nicht wettbewerbsfähigen Zuckererzeugern Anreize bietet, den Sektor zu verlassen.

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Kommission mit Beschluss vom 13. Februar den Mitgliedstaaten gestattet, die Zahlung von 100 % der Umstrukturierungsbeihilfe für 2008/09 auf Juni 2009 vorzuziehen. Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits bekanntgegeben, dass sie diese Möglichkeit nutzen würden, um finanzielle Engpässe der Zuckerunternehmen auszugleichen.

Letzen März und Oktober kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Grundlagen des EU-Zuckermarkts tragfähig genug seien und im laufenden Wirtschaftsjahr 2008/09 keine Notwendigkeit für eine obligatorische Rücknahme bestehe. Bei einer erster Bewertung des folgenden Wirtschaftsjahres 2009/10 kommt Frau Fischer Boel zu dem Ergebnis, dass auch derzeit keine vorbeugende Rücknahme nötig ist. Diese Bewertung stützt sich auf vorläufige Schätzungen insbesondere der Einfuhren. Im Oktober wird die Bewertung auf der Grundlage aktualisierter Schätzungen für die Zuckerrübenerzeugung, die Zuckerherstellung und die Einfuhren überarbeitet.

Im Februar 2010 wird die Lage erneut überprüft, um festzustellen, ob für das Wirtschaftsjahr 2010/11 eine vorbeugende Rücknahme oder eine endgültige Kürzung erforderlich ist.

Quelle: Europäische Kommission, 06.03.2009
 
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