EU-Kommission schlägt Stabilisierungsmaßnahmen für den Milchmarkt vor
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Freitag, 07. August 2009 um 09:17

Die Europäische Kommission wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Milcherzeuger in der EU zu unterstützen und den Milchmarkt zu stabilisieren. In ihrem heute veröffentlichten Bericht über die Lage auf dem Milchmarkt beschreibt die Kommission den Katalog der verfügbaren Maßnahmen, um die derzeitig sehr schwierige Marktsituation abzumildern. Die Kommission will dabei weiter auf Instrumente, wie Interventionsankäufe, Beihilfen für die private Lagerhaltung sowie Ausfuhrerstattungen, zurück­greifen. Ferner sollen die Direktzahlungen an die Landwirte früher geleistet werden. Die Kommission hat auch eine neue Serie von Absatzförderungs­programmen für Milcherzeugnisse auf den Weg gebracht. Weitere mögliche Maßnahmen könnten darin bestehen, dass die von den Milcherzeugern bei Quotenüberschreitung erhobene Abgabe zur Finanzie­rung einer Regelung für die freiwillige Aufgabe der Milcherzeugung verwendet und dass der vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Kreditklemme auf Landwirte ausgedehnt wird.

Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten nach den letztjährigen Beschlüssen des GAP-Gesundheitschecks die Möglichkeit, bestimmte Beihilfemittel auf prioritäre Gruppen im Milchsektor umzu­verteilen, und außerdem bestehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Förderung der Milcherzeuger im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die Kommission prüft daneben weiterhin, ob etwaige wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere im Milchsektor vorliegen. Im Einklang mit den Schlussfolge­rungen des Europäischen Rates vom Juni wird die Kommission allerdings nicht die bereits getroffenen Beschlüsse zur Milchquotenregelung antasten.

„ Wir müssen alles tun, was wir können, um unseren Milcherzeugern zu helfen, die derzeit mit einem dramatischen Preisrückgang zu kämpfen haben“, sagte Mariann Fischer Boel, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um den Markt zu stabilisieren. Aber, wie der Europäische Rat klar zum Ausdruck gebracht hat, gibt es keine Abkehr von unserer Politik, die Milchquoten behutsam auslaufen zu lassen. Diesen Beschluss infrage zu stellen, würde nur Unsicherheit schaffen und trotzdem in der jetzigen Situation keine Hilfe bringen.“

Zur Verfügung stehende Maßnahmen:

* Die Kommission gewährt die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter bereits seit Anfang Januar, und bislang sind in diesem Jahr 113 500 t eingelagert worden. Der Gewährungszeitraum für diese Beihilfe wird bis Ende Februar 2010 verlängert.

* Die Interventionsankäufe für Butter und Magermilchpulver begannen am 1. März, und die Kommission hat nunmehr vorgeschlagen, den Ankaufszeitraum bis zum 28. Februar 2010, d.h. bis zum Beginn der neuen Interventionssaison, zu verlängern. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, sie zu ermächtigen, die Ankaufsdauer im Jahr 2010 ebenso zu verlängern, falls die Marktsituation dies erfordern sollte. Bislang wurden 81 900 t Butter und 231 000 t Magermilchpulver zur Intervention angekauft.

* Die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Milcherzeugnisse wurde im Januar wiedereingeführt. Die umsichtige Festsetzung der Erstattungssätze soll es ermöglichen, dass unsere Exporteure wettbewerbsfähig sind, ohne dass die Weltmarktpreise künstlich unterboten werden. Die Kommission wird die Erstattungsgewährung so lange wie notwendig fortsetzen.

* Das EU-Schulmilchprogramm wurde kürzlich verbessert, und zurzeit wird darüber beraten, wie dieses Programm noch attraktiver gestaltet werden kann.

* Die Kommission wird den Mitgliedstaaten ausnahmsweise gestatten, den landwirtschaftlichen Betriebsinhabern auf die ihnen ab 1. Dezember zustehenden Direktzahlungen bereits ab 16. Oktober Vorschüsse in Höhe von bis zu 70% zu zahlen.

* Die Mitgliedstaaten können ferner staatliche De-minimis-Beihilfen oder Darlehen zu Marktbedingungen gewähren, um Milcherzeuger mit dem Liquiditäts­problemen zu helfen.

* Denkbar ist eine Änderung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, um die Landwirte in diese Regelung einzubeziehen.

* Hierdurch wären bis Ende 2010 Zahlungen in Höhe von bis zu 15 000 EUR je Landwirt zulässig, von denen allerdings die vom jeweiligen Landwirt bezogenen De-minimis-Beihilfen abgezogen werden müssten.

* Letzte Woche hat die Kommission vorgeschlagen, eine weitere Serie von Absatzförderungsprogrammen für Milcherzeugnisse auf den Weg zu bringen.

* Die Beschlüsse des Gesundheitschecks für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben die Möglichkeit geschaffen, einen bestimmten Betrag an einbehaltenen Direktzahlungen zwischen den Landwirten und Sektoren eines Mitgliedstaates umzuverteilen. So können die Mitgliedstaaten zum Beispiel besondere Beihilfen für wirtschaftlich anfällige Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit im Milchsektor einführen.

* Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums umfasst eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Umstrukturierung im Milchsektor gefördert werden kann. Im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks wurde die Umstrukturierung des Milchsektors als eine der neuen Herausforderungen betrachtet, für deren Bewältigung die bereitgestellten Zusatzmittel des Europäischen Landwirt­schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden können.

* Als Unterstützungsmöglichkeiten bieten sich hier u.a. Vorruhestandsregelungen, Investitionsförderung, Zahlungen für Milcherzeuger in benachteiligten Gebieten, Förderung von umweltgerechten Formen der Milcherzeugung sowie von Haltungspraktiken mit verbessertem Tierschutz.

* Die Kommission setzt ferner zurzeit den in ihrer Mitteilung über die Lebensmittelpreise in Europa vorgesehenen Fahrplan um und prüft dabei die Einführung eines neuen Systems für die Preisüberwachung.

* Darüber hinaus untersucht sie gegenwärtig etwaige wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere im Milch­sektor.

* Sollte die Kommission feststellen, dass der Wettbewerb nicht funktioniert, so wird sie nicht zögern, von den ihr durch den EG-Vertrag übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen. Den nationalen Wettbewerbsbehörden kommt hier eine ebenso wichtige Rolle zu.

* Die Milcherzeuger sollten schließlich noch angehalten werden, im Rahmen von Erzeugerorganisationen effizienter zusammenzuarbeiten, um ihre Preisverhand­lungsposition auf dem Markt zu stärken.

Milchquotenregelung

Der Europäische Rat vom Juni hat die Kommission darum ersucht, mögliche Optionen zur Stabilisierung des Milchmarktes vorzulegen und dabei das Ergebnis des Gesundheitschecks zu achten. Änderungen der Quotenregelung würden aber dem Ergebnis des Gesundheits­checks zuwiderlaufen. Somit ist die Möglichkeit von Quotenkürzungen oder einem Einfrieren der bereits beschlossenen Quotenanhebungen ausgeschlossen. Sowieso liegt das Gesamterzeugungsvolumen derzeit um 4,2% unter dem Gesamtquotenumfang. Die Kommission schlägt deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten die bei den Milcherzeugern im Fall der Überschreitung ihrer einzelbetrieblichen Quote erhobene Zusatzabgabe dazu verwenden, die freiwillige Aufgabe der Milcherzeugung zu finanzieren oder aber diese Mittel auf prioritäre Gruppen umzuverteilen.

Quelle: Europäische Kommission, 22.07.2009

 
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