Milch-Lieferboykott 2008 war illegal
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Mittwoch, 09. September 2009 um 13:06
Als die Milchbauern im Mai 2008 zu liefern aufhörten, brachen sie das Gesetz. Denn der Aufruf des Bundesverbands Deutscher Milchbauern zum Boykott verstieß gegen das Kartellrecht.

Der Aufruf zum Milch-Lieferboykott durch den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) im Mai 2008 ist auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Der Senat wies am Mittwoch eine Beschwerde des BDM gegen die Abmahnung des deutschen Kartellamts vom November vergangenen Jahres zurück.
Preise dürften nicht durch Boykottaufrufe gestaltet werden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Sie müssten über den Wettbewerb, also über Angebot und Nachfrage geregelt werden. Der Aufruf zum Milch-Lieferboykott sei daher unbillig und kartellrechtswidrig gewesen, erklärte der Senat.

Der Verband der Milchviehhalter hatte im Mai zu einem Lieferstopp aufgerufen, nachdem der Rohmilchpreis teilweise auf bis zu 30 Cent je Kilogramm Milch gesunken war. Dem BDM zufolge sind in den ersten Tagen rund 85 Prozent der Milchmenge nicht mehr an die Molkereien geliefert worden. Der Boykott wurde am 5. Juni beendet.

Eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu.

Quelle: diepresse.com, 09.09.2009
 
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