Pflanzenschutz praxistauglich gestalten | ||||
Donnerstag, 12. September 2019 um 14:28 | |
BDL-Bundesvorstand zu verschärften Anwendungsbestimmungen „Der Arbeitsschutz hat in der Landwirtschaft und im Weinbau oberste Priorität. Natürlich ist insbesondere bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Umsicht geboten. Doch die höchsten Anwendungsauflagen nützen nichts, wenn wir dadurch unsere Arbeit kaum noch machen können“, mahnt die stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. Mara Walz hat bei ihrer Kritik das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Blick. Das hatte die von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewerteten Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Anlass genommen, um die Anwendungsbestimmungen auf nationaler Ebene nochmals deutlich zu verschärfen. „Die neuen Regelungen wirken sich massiv auf die Arbeitsabläufe der Betriebe aus“, stellt die Jungwinzerin klar. Unter anderem steige auch die Zahl der Ausnahmeregelungen. Für fast jedes Pflanzenschutzmittel müssten mittlerweile individuelle Anordnungen beachtet werden. „Wer soll noch durch diesen Auflagendschungel durchsteigen?“, fragt BDL-Vize Mara Walz. „Natürlich ist es gut, wenn die Verbesserung der Messtechniken und der technologische Fortschritt eine immer genauere Dosierung und den Nachweis von immer geringeren Stoffmengen erlauben. Doch wenn die Auflagen in der Praxis nicht mehr taugen, ist keinem geholfen“, warnt sie. In den Grünen Berufen könne man sich hierzulande auf eine fachlich fundierte Ausbildung stützen. „Der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen ist eine grundlegende Säule der agrarischen Bildung“, so die stellvertretende BDL-Bundesvorsitzende. Und damit sei es nicht getan. „Winzer und Landwirte müssen regelmäßig ihren Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel erneuern, um ihr Fachwissen up-to-Date zu halten und entsprechend zu arbeiten.“ Die Auflagenverschärfungen haben insbesondere auf den Weinbau gravierende Folgen. So wird beispielsweise das Tragen von Schutzanzügen bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. „Jeder aus der Branche weiß, dass das Tragen von langer Kleidung bei der Benutzung von Pflanzenschutzmitteln notwendig ist, doch das Tragen von Schutzanzügen im Weinberg ist überzogen“, mahnt Mara Walz. Für sie, wie für den BDL-Bundesvorstand, liegt auf der Hand: „Wenn Radfahrer, Wanderer oder Touristen die Winzer mit Schutzanzügen im Weinberg arbeiten sehen, werden Ängste geschürt. Dadurch werden die Debatten um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zusätzlich befeuert und damit deutlich emotionaler und weniger faktenbasiert geführt.“ Neben neuen Vorschriften lassen die Änderungen der Anwendungsbestimmungen aber auch viele Fragen offen - insbesondere im Umgang mit unbeteiligten Dritten. So ist beispielsweise nicht final geklärt, ob Winzer nach der Behandlung eines Weinbergs mit Pflanzenschutzmitteln standardmäßig durch Hinweisschilder auf das Nicht-Betreten der Anlagen aufmerksam machen müssen. „Dieser Zustand ist für uns Winzer und Landwirte nicht hinnehmbar. Wir brauchen Planungs- und schnelle Rechtssicherheit. Das ist die grundlegende Anforderung für unsere tagtägliche Arbeit“, so BDL-Vize Mara Walz. Quelle: 01.04.2019, Bund der Deutschen Landjugend e.V.
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