Landwirtschaftsmeister/in
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Ziel
Landwirtschaftsmeisterinnen und -meister werden ausgebildet, um Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben zu übernehmen. Ziel der Meisterprüfung ist festzustellen, ob sie das dafür notwendige Fachwissen aufweisen, entscheiden und handeln sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen können.

Voraussetzung für die Zulassung der Meisterprüfung
Zugelassen wird, wer einen Berufsabschluss im Agrarbereich mit dreijähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis vorweisen kann. Diese Voraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der letzten Teilprüfung erfüllt sein.

Inhalte der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung unterteilt sich in drei Abschnitte:

1. Produktions- und Verfahrenstechnik
- praktische Meisterarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb (Arbeitsprojekt) in der Pflanzen- oder Tierproduktion
Das Arbeitsprojekt umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten, im Anschluss findet ein Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten statt.
- schriftliche Prüfung (bis zu drei Stunden) in dem Produktionsbereich, der nicht Gegenstand des Arbeitsprojektes ist

2. Betriebs- und Unternehmensführung
- schriftliche Meisterarbeit über den eigenen Betrieb und Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten
- schriftliche Beurteilung eines fremden Betriebes (bis zu zwei Stunden) mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- Durchführung einer Ausbildungseinheit (bis zu 60 Minuten) mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten
- schriftliche Prüfung mit Fallaufgaben aus mehreren Handlungsfeldern der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung (bis zu drei Stunden)

Ablauf & Dauer
Über einen Zeitraum von zwei Jahren finden vorbereitende Fortbildungsveranstaltungen, Lehrgänge und Prüfungen statt.

Kosten
Die Prüfungsgebühr für die Meisterprüfung beträgt 400 Euro.

Weitere Infos:
http://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/landwirt/meister.htm

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