Bundesrat billigt Reform der Erbschaftsteuer
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Mittwoch, 10. Dezember 2008 um 11:11
Die Novelle der Erbschaftsteuer ist endgültig unter Dach und Fach. Der Bundesrat billigte das zuvor vom Bundestag beschlossene Erbschaftsteuerreformgesetz. Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft konnten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden.

So orientiert sich die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auch künftig an der Fortführung des Betriebes. Dies gilt in der Branche ebenso als sachgerecht wie die Verkürzung der ursprünglich vorgesehenen Behaltensfristen. Wird ein Betrieb zehn Jahre fortgeführt, entfällt die Erbschaftsteuer in der Regel ganz. 85 % der Erbschaftsteuer werden erlassen, wenn der Betrieb sieben Jahre weitergeführt wird.

Vom Tisch ist die ursprünglich geplante "Fallbeilregelung", nach der die volle Nachversteuerung des Betriebsvermögens fällig werden sollte, wenn die Bedingungen der Auflagen nicht über die gesamte Laufzeit eingehalten werden. Stattdessen wird die Erbschaftsteuer im Rahmen eines Abschmelzmodells nunmehr lediglich zeitanteilig erhoben. Verpachtete Flächen und Betriebe werden bis zu einer Verpachtungsdauer von 15 Jahren in die Verschonungsregelungen einbezogen.

Erbschaftsteuerlich problematisch bleiben allerdings unter Umständen Reinvestitionen von veräußertem Betriebsvermögen sowie Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe, wenn dabei die Grenze zwischen landwirtschaftlichem und gewerblichem Vermögen überschritten wird. Für landwirtschaftliche Wohngebäude bleibt es bei dem bisherigen 15-Prozent-Bewertungsabschlag. Für Wohneigentum müssen Witwen und Witwer sowie Kinder keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn das Haus oder die Wohnung mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird. Bei Kindern gilt für die Steuerfreiheit zusätzlich die Auflage, dass die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Für Ehegatten wird der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer auf 500 000 Euro, für Kinder auf 400 000 Euro und für Enkel auf 200 000 Euro angehoben.

Quelle: Agra Europe, 10.12.2008

 
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