Veröffentlichung von Agrarbeihilfen einstweilen gestoppt | ||||
Donnerstag, 23. April 2009 um 12:18 | |
Verwaltungsgericht Aachen entscheidet über Klage eines Landwirtes Das Verwaltungsgericht Aachen hat auf die Klage eines Landwirtes hin die Veröffentlichung seiner EU-Agrarbeihilfen im Internet vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt. Dies teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. In dem Beschluss des Gerichtes heißt es, dass ein Aufschub der Veröffentlichung bis zur endgültigen Klärung der datenschutzrechtlichen Bedenken geboten ist, denn nach einer Veröffentlichung im Internet seien die Daten nicht mehr rückholbar. Nach den Osterfeiertagen wird die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen über den Eilantrag des Landwirtes, der vom Rheinischen Landwirtschaftsverband vertreten wird, endgültig entscheiden. Aus Sicht des DBV unterstreicht der Gerichtsbeschluss die Notwendigkeit, dass Bund und Länder die Veröffentlichung solange anhalten müssen, bis der Europäische Gerichtshof in dieser Streitfrage entschieden hat. Quelle: Deutscher Bauernverband, 08.04.2009 |