Humana und Nordmilch dürfen Vertrieb zusammenlegen
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Freitag, 12. Juni 2009 um 07:42
Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (GU) zur Bündelung der Vertriebsaktivitäten der Humana Milchindustrie GmbH, Everswinkel, und der Nordmilch AG, Bremen, freigegeben.

Das GU wird unter dem Namen Nord Contor GmbH firmieren. Das Vorhaben betrifft zum einen die bundesweiten Absatzmärkte für eine Reihe von Molkereiprodukten (u.a. Frischmilch, Sauerrahmprodukte, Frischkäse, Quark, Butter, Schnittkäse). Lediglich auf dem Markt für Quarkprodukte konnten hier wettbewerbliche Bedenken nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Laut einer Meldung des Bundeskartellamtes liegen die Marktanteile der Beteiligten hier nach dem Zusammenschluss zwar in etwa auf der Höhe der sogenannten Marktbeherrschungsvermutung von 33,3 Prozent und damit zugleich erheblich über den Marktanteilen der Wettbewerber, die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung sei dennoch nicht zu erwarten gewesen. Die relevanten Produkte der Beteiligten seien sogenannte Milchbasisprodukte, die von einer Vielzahl von Molkereien hergestellt beziehungsweise vertrieben werden. Zu den Wettbewerbern in Deutschland gehören große Unternehmen wie der Campina/Friesland-Konzern, Ehrmann und Danone.

Zudem steht Humana und Nordmilch mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels eine hoch konzentrierte und finanzkräftige Marktgegenseite gegenüber, heißt es in der Begründung des Kartellamtes weiter. Auch auf den Erfassungsmärkten für Rohmilch werde der Zusammenschluss laut Bundeskartellamt nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Sowohl der Deutsche Bauernverband als auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter hatten sich zum Verfahren beiladen lassen, um die Interessen der Milchlieferanten zu vertreten. Nach der Überzeugung des Bundeskartellamtes werden diesen, in allen von dem Vorhaben betroffenen Regionalmärkten, auch nach dem Zusammenschluss eine Reihe weiterer Molkereien zur Verfügung stehen, an welche sie ihre Rohmilch verkaufen können.

Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) werden Zusammenschlüsse unmittelbar die Marktposition der Molkereien in Deutschland stärken. So könne auch die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels „gebrochen“ werden. Jetzt müsse es darum gehen, diese Vertriebskooperation schnellstmöglich handlungsfähig zu machen. Sie könne zudem Impulsgeber für weitere Strukturverbesserungen in der deutschen Molkereiwirtschaft sein. Der DBV fordert die Verantwortlichen der genossenschaftlichen Molkereien auf, für ihr eigenes Unternehmen zu überprüfen, ob eine Teilnahme an dieser oder eine andere Vertriebskooperation Chancen für die Zukunft bietet.

Auch wenn angesichts der gegenwärtigen Marktverhältnisse - Sättigung der Milchnachfrage - ein Wechsel der Molkerei nur unter erschwerten Bedingungen möglich sei, könne dies laut Bundeskartellamt nicht zu einer Untersagung führen, da der Zusammenschluss für die gegenwärtige Marktsituation nicht ursächlich ist und sich diese Situation auch nicht durch den Zusammenschluss weiter verschlechtern werde. Auch ist laut Bundeskartellamt nicht zu erwarten, dass Wettbewerber durch ein höheres Milchentgelt des Gemeinschaftsunternehmens zum Marktaustritt gezwungen sein könnten. Der vorliegende Fall unterscheide sich von anderen in der Vergangenheit zu prüfenden Zusammenschlüssen im Molkereibereich, die teilweise wesentlich kleinere Märkte und Marktvolumina betrafen, aber dennoch wettbewerbliche Bedenken aufwarfen.

Bundeskartellamts-Präsident Dr. Bernhard Heitzer: "Auch dieser Fall zeigt, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für die Fusionskontrolle im Bereich des Milchsektors die notwendigen und sachgerechten Instrumentarien bereit hält. Bei möglichen Fusionen erlaubt der bestehende Rechtsrahmen sowohl die konkreten Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite (hier des Handels) als auch die Wirkungen auf den Erfassungsmärkten für Rohmilch angemessen zu berücksichtigen. Letztlich ist es Sache der Branche, eine weitere Konsolidierung in der Molkereiwirtschaft anzustoßen. Hierzu bedarf es nicht - wie von Interessenverbänden und Politik wiederholt gefordert - einer sektorspezifischen Änderung des Wettbewerbsrechts".

Quelle: agrarheute.com, 09.06.2009
 
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