Beregnung ohne Erlaubnis ab 2010 CC-Verstoß | ||||
Montag, 20. Juli 2009 um 08:21 | |
Entsprechend der geltenden wasserrechtlichen Bundes- und Landesvorschriften bedarf die Entnahme von oberirdischem und Grundwasser einer Erlaubnis. Diese erteilt die untere Wasserbehörde, d.h. die Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Darauf hat jetzt nochmals das Agrarministerium von Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Eine solche wasserrechtliche Erlaubnis müsse laut einer europäischen Verordnung ab 1. Januar 2010 als weiterer verbindlicher Standard im Rahmen der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) vorliegen. Die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen ohne gültige Erlaubnis stelle ab diesem Zeitpunkt einen Verstoß gegen Cross Compliance dar und könne zu empfindlichen Abzügen bei den Direktzahlungen und der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen führen, so das Ministerium weiter. "Ich empfehle daher dringend allen Betriebsinhabern, die ihre Flächen mit oberirdischem oder Grundwasser bewässern, zu prüfen, ob sie über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen", so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste unverzüglich ein entsprechender Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde gestellt werden. Quelle: top agrar, 17.07.2009 |