Agrarstudium steuerlich absetzen | ||||
Mittwoch, 28. Oktober 2009 um 09:29 | |
Wer zunächst eine Berufsausbildung absolviert und im Anschluss daran studiert, kann die Kosten für das Studium jetzt erheblich besser von der Steuer absetzen als bisher. Dafür sorgt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: VI R 14/07). Von dieser Entscheidung profitieren z.B. Hofnachfolger, die nach Ausbildung und Studium in den elterlichen Betrieb einsteigen – sei es als Pächter, durch Übernahme des Betriebes oder auch im Rahmen einer Vater-Sohn-GbR. Sie können die Kosten des Studiums ab sofort als vorweggenommene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ihren späteren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft geltend machen. Aber auch vielen anderen (Agrar-)Studenten winken jetzt beachtliche Steuervorteile. Wie man dabei vorgehen muss, welche Kosten steuerlich abzugsfähig sind und wie man die neue Rechtsprechung eventuell sogar für zurückliegende Jahre nutzen kann, darüber informiert top agrar ausführlich im November-Heft (ab Seite 36). Quelle: top agrar, 28.10.2009 |