Hofabgabeklausel steht außer Frage
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Mittwoch, 11. Juni 2014 um 09:36

BDL: Vergleich mit anderen Branchen zählt nicht

2014 Hofabgabeklausel„Der Erhalt der Hofabgabeklausel bleibt unverzichtbar für die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland.“ Für Matthias Daun, den Vorsitzenden des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), ist diese Regelung von gesamtgesellschaftlicher Relevanz, sorgt sie doch hierzulande für eine im EU-Vergleich relativ gute Altersstruktur der BetriebsleiterInnen.

Durch eine Streichung würde sich die Übergabe der Betriebe an nachfolgende Generationen verzögern. Das ist gefährlich für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft, zeigt sich der BDL überzeugt. Denn der Generationswechsel muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Betriebe zukunftsfähig aufgestellt werden können. „Die betrieblichen Entscheidungen müssen von denjenigen getroffen werden, die mit den Konsequenzen ihre berufliche Zukunft gestalten müssen. Und das sind nun mal die Junglandwirte“, so Daun.

Zudem müssen BetriebsleiterInnen bei der Übernahme der Höfe unter 40 Jahre jung sein, um Anspruch auf die Junglandwirteförderung zu haben. Mit einem Aus der Hofabgabeklausel fehlte ihnen diese Investitionshilfe. Die nachfolgende Generation wäre quasi doppelt bestraft.

Gern wird vom „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ an dieser Stelle ein Vergleich mit anderen Branchen herangezogen. Aber der zählt an dieser Stelle nicht, denn die Altersversorgung ist in der Landwirtschaft im Gegensatz zu anderen Branchen stark staatlich gefördert. „Wer diese Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die Förderauflagen halten. Und das ist nun einmal die Abgabe des Betriebes“, stellt der BDL-Bundesvorsitzende fest.

„Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Das gilt auch für den Arbeitskreis, der gegen die Hofabgabeklausel polemisiert. Erst recht, wenn der sich aus einer guten Handvoll Landwirten zusammensetzt, die deutschlandweit auf rund 500 UnterstützerInnen zählen können“, so Matthias Daun.

Die politisch Verantwortlichen müssen sich entscheiden: Wollen sie eine Unterstützung fürs Alter in eine Rente umwandeln, um den kleinen Teil der LandwirtInnen glücklich zu machen, der es versäumt hat, für das Alter vorzusorgen? Oder stehen sie zur Hofabgabeklausel, die vielen (zukünftigen) LandwirtInnen den Weg in die Verantwortung landwirtschaftlicher Unternehmen ebnet, und dafür sorgt, dass sie den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden und ihren Familien ein Einkommen bieten.

„Wir werden weiter sachlich für die Hofabgabeklausel diskutieren“, kündigt Matthias Daun an. Für ihn und die JunglandwirtInnen steht sie außer Frage. „Ihre Verfassungsmäßigkeit ist übrigens mehrfach in höchstrichterlichen Urteilen bestätigt worden“, stellt der BDL-Vorsitzende klar.

Quelle: Bund der Deutschen Landjugend, 11.06.2014

 
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