Mindestlohn bedroht Kulturgut | ||||
Mittwoch, 18. Juni 2014 um 09:59 | |
BDL sieht weitere Technisierung der Landwirtschaft „Der Mindestlohn wird in Landwirtschaft und Weinbau zu einer weiteren Technisierung führen. Das scheint politisch gewollt“, stellt Henrik Schweder fest. Der stellv. Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL) will keine Sonderregelungen für diese Branchen. „Andere arbeitskraftintensive Branchen sind genauso betroffen“, konstatiert der junge Winzer. Er ist kein Visionär, wenn er feststellt, dass der Mindestlohn auch mit Arbeitsplätzen bezahlt wird. „Durch die steigenden Kosten für Arbeitskräfte rentieren sich Maschinen schneller - Melkroboter in der Landwirtschaft, Traubenvollernter im Weinbau…“, sagt Henrik Schweder. Aber nicht überall können Maschinen langfristig Abhilfe schaffen, heißt es im größten Jugendverband im ländlichen Raum. Ein besonderes Problem bekommt der Steillagenweinbau durch den Mindestlohn, weil eine weitere Mechanisierung aufgrund der besonderen Anforderungen nicht oder nur schwer möglich ist. Während im „normalen“ Weinbau etwa 400 Arbeitsstunden pro Jahr und Hektar gebraucht werden, fallen im Steillagenweinbau rund 1000 Arbeitsstunden an. Schon jetzt ist der Steillagenweinbau nicht sehr rentabel - trotz bestehender Förderungen, so die JungwinzerInnen im BDL. Ein Preisausgleich allein über den Markt ist kaum möglich. Doch der Steillagenweinbau ist in bestimmten Regionen ein Kulturgut. „Wenn wir diese Kulturlandschaft erhalten wollen, muss die Steillagenförderung erhöht werden, sonst werden diese Flächen über kurz oder lang nicht mehr bewirtschaftet“, macht der stellv. BDL-Bundesvorsitzende und Leiter des BDL-Arbeitskreises Deutscher JungwinzerInnen Henrik Schweder deutlich und fordert entsprechende politische Lösungen. |