BDL fordert Haftungsausschluss für Subunternehmer | ||||
Mittwoch, 22. April 2015 um 09:12 | |
Jungwinzer wollen Änderungen beim Mindestlohngesetz
Besonders betroffen ist der Bereich der Auftraggeberhaftung, denn bei der Vergabe von Arbeiten an Subunternehmer haftet der Winzer mit. Als Unternehmer tritt er quasi wie ein Bürge für die Einhaltung der Vorschriften auf und muss die Verantwortung dafür übernehmen, dass ein Sub- oder ein Nachunternehmer seinen Arbeitnehmern den Mindestlohn zahlt. Das kann gerade für Familienbetriebe sowie kleinere und mittlere Unternehmen schnell die Existenz gefährden, ist sich der BDL-Arbeitskreis „Deutsche JungwinzerInnen“ einig. „Starre Auflagen erschweren, und verkomplizieren die Arbeitsabläufe im Weinbau“, stellt Henrik Schweder fest. Der stellv. BDL-Bundesvorsitzende weist aus Sicht des Berufsnachwuchses darauf hin, dass die Winzer massiv vom Mindestlohngesetz betroffen sind, da sie zu Kernzeiten auf Saisonarbeitskräfte angewiesen seien. Die wöchentliche Aufzeichnungspflicht in einer ohnehin extrem arbeitsintensiven Zeit erfordere erheblichen zusätzlichen Aufwand, der in der Regel an den jungen Betriebsleitern hängen bleibt. Von Entbürokratisierung keine Spur. „Wir tragen das wirtschaftliche Risiko und garantieren Beschäftigung. Dazu kommt durch das Gesetz noch die Bürde, dieser zeitaufwendigen Dokumentationspflicht nachzukommen. Man wird regelrecht verunsichert, weil man ja alles richtig machen möchte. Die ganze Verantwortung trägt der Arbeitgeber“, bringt Henrik Schweder das Problem der Jungwinzer auf den Punkt. „Außerdem werden wir als junge Betriebsleiter unter Generalverdacht gestellt“, gibt der stellv. BDL-Bundesvorsitzende seinem Unmut Ausdruck. Die derzeitigen Regelungen zum Mindestlohn halten die Jungwinzer im BDL für praxisfern. „Sie sind nicht gerade ein Anreiz für den Nachwuchs, sich im Weinbau eine Existenz aufzubauen“, macht Schweder deutlich. „Mehr noch: Sie schädigen unserem selbstständigen Unternehmertum und der Zukunft unseres gesamten Berufsstandes. Aus diesem Grund“, so der stellv. BDL-Bundesvorsitzende, „fordern wir eine Anpassung des Gesetzes. Wir brauchen einen Haftungsausschluss für Subunternehmer, weniger Bürokratie und höhere Flexibilität.“ Quelle: Bund der Deutschen Landjugend, 21.04.2015 |