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Belebung von Ortskernen muss vorgehen | ||||
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Donnerstag, 16. März 2017 um 08:55 | |
BDL zu den Änderungen im Baurecht
„Bis zu einem Hektar Fläche ohne Umweltverträglichkeitsprüfung. Das muss man sich mal überlegen“, so der BDL-Bundesvorsitzende. „Ob sich so das Leben im Dorf halten lässt, ist fraglich. Wir müssen die Ortskerne beleben und bereits überbautes Land nutzbar machen, statt immer neue Flächen zu versiegeln“, sagt Sebastian Schaller kopfschüttelnd. Anstelle den Flächenverbrauch zu reduzieren - wie es die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vorsieht - besteht die Gefahr, dass dieser sich in den nächsten zwei Jahren durch den vereinfachten Ausweis von Bauland am Ortsrand noch beschleunigen werde. Hätte sich die Regelung nicht auf Kommunen mit ungenügendem Wohnraum beschränken lassen, fragen sich die Aktiven im BDL. „Damit werden die falschen Schwerpunkte gesetzt“, ist der junge Mann überzeugt. Die Wohnungsnot in den Ballungsräumen lasse sich durch Neubaugebiete an den Dorfrändern nur bedingt lindern. Vielmehr begünstigen sie Schlafdörfer ohne aktive Dorfgemeinschaft, in denen das soziale Leben auf der Strecke bleibt. Der BDL plädiert vehement dafür, typische Siedlungsstrukturen und Bauformen in Ortskernen zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln. Das befristetete Sonderrecht für Gemeinden ist nur ein Teil im „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens“. Es setzt allerdings Schwerpunkte, die mit den Forderungen des Bundes der Deutschen Landjugend zur Bundestagswahl 2017 nicht in Einklang zu bringen sind. Quelle: Bund der Deutschen Landjugend e.V., 16.03.2017 |